
Durch Anforderungen an die volle Gebrauchstauglichkeit (Standsicherheit, Nutzungs-/Funktionssicherheit, Dauerhaftigkeit) bestehender baulicher Anlagen, z.T. bei Verlängerung der Nutzungsdauer, gewinnen Reparatur-, Sanierungs- und Erneuerungsverfahren zunehmend an Bedeutung. Erdberührte Bauwerke können durch vielfältige chemische, physikalische, mechanische und dynamische Einwirkungen (z.B. schädigende Bodenbestandteile, Temperaturschwankungen, Grund- und Schichtenwasser, befahrene Bauwerksdecken) beansprucht werden. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Schädigungen sowie der Tiefenlage der Bauwerke können als Instandsetzungsaufgaben der Erhalt, die Wiederherstellung und/oder die Verbesserung …
- der Standsicherheit/Tragfähigkeit (z.B. tragende Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen);
- der Funktions- und Betriebssicherheit (z.B. Schachtbau zur Neugestaltung/-ordnung von Fluchtwegen und Lüftungsöffnungen) und
- der Dauerhaftigkeit/Widerstandsfähigkeit (z.B. nachträgliche Abdichtung und Betonerhaltung)
Bei Instandsetzungen kommt der Auswahl geeigneter Stoffe und Bauverfahren eine wesentliche Bedeutung zu. Die vielfältigen Kombinationen aus Konstruktionsart und Baustoffen lassen dabei ein konkrete Abgrenzung der maßgebenden Regelwerke oftmals nicht zu. Klassische Bauverfahren in offener Bauweise (z.B. Außenabdichtung mit verbauten Baugruben) sind unter Umständen mit hohen Kosten und Nutzungseinschränkungen verbunden, so dass Instandsetzungsmaßnahmen von innen (z.B. nachträgliche Abdichtung mittels Injektionsverfahren, Grabenlose Rohrerneuerung durch Berstlining-Verfahren) wirtschaftlich sinnvoller sind.
Wir unterstützen Sie dabei durch …
- Zustandserfassungen in Verbindung mit Baustoff-, Baugrund- und Wasseranalytik;
- Bauphysikalische und Statische Fachplanungen (Nachbemessung);
- Verfahrensvergleich mit Kostenschätzung, Ermittlung der Vorzugslösung;
- Planung, Mitwirkung bei der Vergabe und Baubetreuung;
- Instandhaltungsmangement;
- Qualitäts- und Sicherheitsmanagement auf Baustellen u.a. Leistungen nach §2 und §3 Baustellenverordnung (SiGeKo).